1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 27.11.2012, Az.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 12.267,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 150,00 EUR seit dem 24.03.2004 und aus 12.118,26 EUR seit dem 08.08.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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