Der Kläger verlangt Architektenhonorar für die Umbau und Erweiterungsplanung eines Wohnstiftes in Hamburg. Die beklagte Stiftung verweigert die Zahlung mit der Begründung, die Planung des Klägers sei unbrauchbar, weil sie nach den Förderungsrichtlinien der Hansestadt Hamburg nicht förderungswürdig sei.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|