LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 11.02.2022
26 Ta (Kost) 6230/21
Normen:
ArbGG § 46a Abs. 6 S. 2; GKG KV Vorbem. 8; GKG KV Nr. 8210; GKG KV Nr. 8211; GKG § 68 Abs. 8;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 21.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 571/20

Wegfall der Verfahrensgebühr bei teilweiser Klagerücknahme vor VerhandlungWegfall der Verfahrensgebühr bei teilweiser Klagerücknahme und späterem Vergleichsabschluss in der VerhandlungEntfallen der Gebühr nach Vorbemerkung 8 zum Teil 8 KV GKG

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.02.2022 - Aktenzeichen 26 Ta (Kost) 6230/21

DRsp Nr. 2022/3877

Wegfall der Verfahrensgebühr bei teilweiser Klagerücknahme vor Verhandlung Wegfall der Verfahrensgebühr bei teilweiser Klagerücknahme und späterem Vergleichsabschluss in der Verhandlung Entfallen der Gebühr nach Vorbemerkung 8 zum Teil 8 KV GKG

1. Die Vorbemerkung 8 zu Teil 8 KV GKG ist bei verständiger Auslegung so zu verstehen, dass bereits nach ihrem Wortlaut die Voraussetzungen für den Wegfall der Gebühr gerade auch bei der Standardkonstellation arbeitsgerichtlicher Verfahren - der der vorliegende Fall entspricht - erfüllt sein sollen, in denen nach teilweiser Klagerücknahme vor streitiger Verhandlung im Termin ein Vergleich über den verbliebenen Streitgegenstand geschlossen wird.