I. Auf die weitere Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers - unter deren Zurückweisung im Übrigen - werden der Beschluss des Landgerichts Dresden vom 15.01.2021, Az.:
"Der Gebührenstreitwert des Verfahrens nach dem
II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten des Beschwerdeverfahrens streiten über die Rechtsfrage, wie der Streitwert nach §
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