Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 25. März 2008 und vom 15. Mai 2008 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 97.169,30 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 112.169,30 € vom 26. August 2007 bis zum 13. März 2009 und aus 92.169,30 € seit dem 14. März 2009 zu zahlen;
in Höhe eines in der vorgenannten Hauptforderung enthaltenen Betrages von 5.000,00 € erfolgt die Verurteilung Zug-um-Zug gegen Übergabe der
- Installations- und Leitungspläne für Wasser und Elektro,
- Hinweise zur Nutzung und Instandhaltung des Fertighauses,
- Garantieurkunde für die Dachsteine,
- Betriebsanleitungen für die technischen Geräte und
- Nachweise der technischen Überprüfungen der Elektroanlage sowie der Dichtheit der Wasserinstallation.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 9 % und die Beklagte zu 91 % zu tragen.
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