Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 26.09.2018 wie folgt geändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in einer Fahrzeugbörse im Internet Verbrauchern Gebrauchtfahrzeuge, bei denen es sich um sogenannte Mietrückläufer handelt, ohne Hinweis darauf anzubieten, dass das Fahrzeug zuvor als Selbstfahrervermietfahrzeug gewerblich genutzt worden ist, wie geschehen mit dem nachfolgend wiedergegebenen Angebot auf mobile.de für den Opel Mokka X 1.4 Turbo Innovation*NAVI*/(...).
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