OLG Köln - Urteil vom 27.11.2020
6 U 65/20
Normen:
UWG § 8 Abs. 4;
Fundstellen:
GRUR-RR 2021, 282
WRP 2021, 371
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 05.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 81 O 131/19

Wettbewerbswidrige Bewerbung einer MatratzeVoraussetzungen der Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines UnterlassungsanspruchsVerfolgung sachfremder Gesichtspunkte

OLG Köln, Urteil vom 27.11.2020 - Aktenzeichen 6 U 65/20

DRsp Nr. 2021/3396

Wettbewerbswidrige Bewerbung einer Matratze Voraussetzungen der Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Verfolgung sachfremder Gesichtspunkte

1. Rechtsmissbräuchlich ist die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, wenn der Anspruchsberechtigte überwiegend sachfremde, das heißt für sich gesehen nicht schutzwürdige Gesichtspunkte verfolgt und diese das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung darstellen. 2. Dies ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.05.2020 - 81 O 131/19 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in der Höhe von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft - zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer - zu unterlassen,

geschäftlich handelnd

2. 3. 4. 5. 6.