Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.05.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in der Höhe von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft - zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer - zu unterlassen,
geschäftlich handelnd
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