Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 04.06.2020 -
Die Beklagten werden verurteilt, es jeweils bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Deutschland unter der Unternehmensbezeichnung "Josef Pallweber" Uhren mit der Angabe "Zeitsprung 1883" zu bewerben, wenn dies wie nachstehend wiedergegeben geschieht:
wenn dies geschieht wie aus der nachstehenden Wiedergabe des Internetauftritts der Beklagten ersichtlich ist:
2.Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin vollständige schriftliche Auskunft über den Umfang der Handlungen gemäß Ziffer 1 zu geben, unter Vorlage eines schriftlichen, verbindlichen und vollständigen Verzeichnisses, aus dem sich ergeben:
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