Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.12.2018 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer - V. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
1.es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Hörgeräte mit der Aussage
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H"
zu werben, wenn dies wie folgt geschieht:
2. 3.
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