Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam vom 14.05.2021 -
Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Hinblick auf die Antragsgegnerin zu 1) zu vollziehen an ihren Organen, aufgegeben,
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr beim Angebot von Artikeln aus dem Bereich E-Zigaretten und Zubehör mit einer Rabattaktion zu werben, ohne den Zeitraum der Rabattaktion bestimmbar anzugeben, wenn dies geschieht wie auf der Homepage nebst Onlineshop der Antragsgegnerin zu 1. unter der URL Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. (Anlage ASt 3).
Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens erster Instanz und die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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