Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 28.01.2021 wird zurückgewiesen.
II.Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Streitwert des Berufungsverfahrens:
22.500,00 Euro
A
Der Verfügungskläger (nachfolgend: Kläger) verlangt von der Verfügungsbeklagten (nachfolgend: Beklagte) die Unterlassung einer Werbung.
I.
Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil verwiesen. Zusammenfassend und ergänzend:
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