Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 30. Oktober 2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn –
Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20. Mai 2020, 11:45 Uhr wird aufgehoben.
I.
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