Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 02.04.2020 -
Im Wege einstweiliger Verfügung wird angeordnet:
1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Antragsgegnerin, aufgegeben,
es zu unterlassen, im Rahmen der Werbung für die F... GmbH die Behauptung "Lügen Airline" ("L...' Air") aufzustellen und/oder zu verbreiten und/oder aufstellen zu lassen und/oder verbreiten zu lassen, wenn dies geschieht wie folgt:
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