Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.1.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Dieser Beschluss und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des Unterlassungsanspruchs 50.000,00 € und im Übrigen für die Beklagte 110 % des aufgrund der Entscheidungen vollstreckbaren Betrages und für die Klägerin 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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