OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.03.2019
6 U 71/18
Normen:
UWG § 3 Abs. 2; UWG § 3a;
Fundstellen:
GRUR-RR 2019, 305
WRP 2019, 1044
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 02.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 72/17

Wettbewerbswidrigkeit der steuerrechtlich unzulässigen Rückerstattung gezahlter Mehrwertsteuer an Nicht-EU-Bürger

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.03.2019 - Aktenzeichen 6 U 71/18

DRsp Nr. 2019/6095

Wettbewerbswidrigkeit der steuerrechtlich unzulässigen Rückerstattung gezahlter Mehrwertsteuer an Nicht-EU-Bürger

Die Anwendung eines Modells der Rückerstattung gezahlter Mehrwertsteuer an Nicht-EU-Bürger (hier: "nachträgliches Doubel-Sales-Verfahren") begründet auch dann, wenn es steuerrechtlich unzulässig sein sollte, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt den Vorwurf unlauteren Verhaltens nach § 3a UWG oder § 3 II UWG.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2.3.2015 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

UWG § 3 Abs. 2; UWG § 3a;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Geschäft der Mehrwertsteuerrückerstattung an Privatpersonen, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben.

1. 2. a) b) 3.