OLG Hamburg - Urteil vom 27.10.2010
5 U 178/08
Normen:
UWG § 4 Nr. 11; HOAI § 4 Abs. 1;
Fundstellen:
GRUR-RR 2011, 141
NJW-RR 2011, 547
NZBau 2011, 311
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 29.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 312 O 228/07

Wettbewerbswidrigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI

OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2010 - Aktenzeichen 5 U 178/08

DRsp Nr. 2011/4220

Wettbewerbswidrigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI

Die Unterschreitung der Mindestsätze gem. § 4 HOAI ist wettbewerbswidrig.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.7.2008, Az. 312 O 228/08, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Verbotstenor (Ziffer 1) statt "§ 4 II HOAI " nunmehr heißt "§ 7 III HOAI ".

II. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UWG § 4 Nr. 11; HOAI § 4 Abs. 1;

Gründe:

I. Der Kläger nimmt die Beklagte wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht auf Unterlassung und Kostenerstattung in Anspruch.