OLG Stuttgart - Anerkenntnisurteil vom 18.04.2019
2 U 145/18
Normen:
UWG § 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 26.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 21/18

Wettbewerbswidrigkeit der unzutreffenden Bewerbung von Eiern hinsichtlich der Erzeugung auf dem auf dem Karton abgebildeten HofErlass eines Anerkenntnisurteils im Berufungsverfahren

OLG Stuttgart, Anerkenntnisurteil vom 18.04.2019 - Aktenzeichen 2 U 145/18

DRsp Nr. 2020/16505

Wettbewerbswidrigkeit der unzutreffenden Bewerbung von Eiern hinsichtlich der Erzeugung auf dem auf dem Karton abgebildeten Hof Erlass eines Anerkenntnisurteils im Berufungsverfahren

Es stellt sich als irreführend und damit wettbewerbswidrig dar, wenn Eier nicht auf dem Hühnerhof erzeugt wurden, für den auf der Umverpackung geworben wird.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 26.06.2018 - Az.: 41 O 21/18 - wie folgt

abgeändert:

1.

Dem Beklagten wird untersagt, Eier in einer Umverpackung in Verkehr zu bringen und/oder bringen zu lassen, nach deren Aufmachung die in der Verpackung enthaltenen Eier aus dem Betrieb "H." stammen würden (Anl. K 3 und K 4), wenn die Eier tatsächlich aus einem anderen Betrieb stammen.

2. II. III. IV.