KG - Urteil vom 22.02.2023
5 U 49/21
Normen:
UWG § 12 Abs. 1; UWG § 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 17.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 97 O 9/21

Wettbewerbswidrigkeit der wahrheitswidrigen Bewerbung eines Produkts mit Versandkostenfreiheit im Internethandel

KG, Urteil vom 22.02.2023 - Aktenzeichen 5 U 49/21

DRsp Nr. 2023/8290

Wettbewerbswidrigkeit der wahrheitswidrigen Bewerbung eines Produkts mit Versandkostenfreiheit im Internethandel

Es stellt sich als irreführend und damit wettbewerbswidrig dar, wenn ein Anbieter in der Werbung den Eindruck erweckt, dass sämtliche Produkte einer Marke versandkostenfrei geliefert werden, dies aber nur auf einzelne Produkte zutreffen soll.

1. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 17. März 2021 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 97 des Landgerichts Berlin - 97 O 9/21 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Normenkette:

UWG § 12 Abs. 1; UWG § 5 Abs. 1;

Gründe:

I.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. §§ 313a Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.

1.

Die Berufung der Antragsgegnerin ist zulässig, gemäß §§ 511, 517, 519, 520 ZPO form- und fristgerecht eingelegt, mit einer Begründung versehen und auch im Übrigen zulässig.

2.

Die Berufung hat allerdings in der Sache keinen Erfolg. Der Antragstellerin steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 UWG in Verbindung mit § 5 Abs. 1, Absatz 2 Nr. 2 UWG zu.

2.1.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zulässig.

2.1.1.