Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.06.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,- € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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