Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.02.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen
in den von ihr geschäftlich in Brandenburg betriebenen Spielhallen kostenlos Getränke abzugeben, wenn dies geschieht wie am 09.01.2017 in der Betriebsstätte ... in ....
2. Die Beklagte wird weiter verurteilt an den Kläger 10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2017 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen hat die Beklagte zu tragen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|