OLG Celle - Urteil vom 27.02.2020
13 U 18/19
Normen:
UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; UWG § 8 Abs. 1; BGB § 307;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 21.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 92/18

Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Veranstaltungstickets im sog. Zweitmarkt

OLG Celle, Urteil vom 27.02.2020 - Aktenzeichen 13 U 18/19

DRsp Nr. 2021/1119

Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Veranstaltungstickets im sog. Zweitmarkt

Zum Unterlassungsanspruch eines Verbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft gegen die Betreiberin eines Ticket-Suchportals, wenn die über das Suchportal verkauften Eintrittskarten nach den AGB des Veranstalters einem Weiterverkaufsverbot unterliegen können und sich daraus der Verlust der Zutrittsberechtigung ergeben kann.

1. Das Anbieten von Veranstaltungstickets im sog. Zweitmarkt führt jedenfalls für bestimmte Veranstaltungen den (Zweit-)Erwerber von Eintrittskarten darüber in die Irre, dass er eine rechtlich wirksame Zutrittsberechtigung zu diesen Veranstaltungen erwirbt, wenn der Veranstalter die Veräußerung der Tickets zu höheren als den ausgewiesenen Preisen in den AGB untersagt hat. 2. Ein solches Abtretungsverbot ist auch wirksam, da der Veranstalter ein berechtigtes Interesse daran hat, die Veranstaltungen einem möglichst breiten Interessentenkreis zugänglich zu machen, ohne dass für die Eintrittskarten der am Markt erzielbare Höchstpreis erzielt werden soll.