Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 18.02.2020 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 18.02.2020 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 18.11.2019 (
Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Antragstellerin zu 2/3 und der Antragsgegnerin zu 1/3 auferlegt.
I.
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