Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 13.04.2020 -
Im Wege einstweiliger Verfügung wird angeordnet:
1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Antragsgegnerin, aufgegeben,
es zu unterlassen, im Rahmen von geschäftlichen Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Ausgleichszahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/200 gegenüber Fluggästen wahrheitswidrig nachfolgende Aussagen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|