Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam vom 30. August 2019 aufgehoben.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam vom 14. Juni 2019, die durch Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam vom 26. August 2014 (
Die Bewährungszeit aus dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam vom 26. August 2014 in Verbindung mit dem Beschluss derselben Kammer vom 11. Dezember 2017 wird um ein Jahr, mithin bis zum 02. September 2020, verlängert. Die Weisungen aus dem Bewährungsbeschluss vom 26. August 2014 bleiben aufrechterhalten.
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