Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht erklärt sich für sachlich unzuständig.
Der Rechtsstreit wird an das zuständige Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht verwiesen.
Die Beteiligten streiten um die Partikelemissionen des Heizkraftwerks .... Die Klägerin begehrt den Erlass einer nachträglichen Anordnung gemäß §
Für die Klage ist gemäß §
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