Der Kläger wird, nachdem er die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den am 7. Juni 2016 ergangenen Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde werden ihm auferlegt.
Streitwert: bis 80.000 €
Der Kläger war nach Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde am 28. Juli 2017 mit der entsprechenden Kostenfolge gemäß §
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