Widerspruch gemäß § 924 ZPO

Muster: Widerspruch gegen Beschlussverfügung

Erläuterungen zum Schriftsatzmuster: Widerspruch gegen Beschlussverfügung

Unterbliebene oder unzulängliche Anhörung der Antragsgegner

Die unterbleibende Anhörung der Gegenseite

Wie schon oben zitiert, vertreten sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch dem folgend der BGH zutreffend die Auffassung, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ohne jegliche Anhörung der Gegenseite bzw. richtigerweise: ohne dass der Gegenseite gehörige Gelegenheit zur Anhörung gegeben wird, im Regelfall nicht geschehen darf (siehe dazu oben Teil 9/7.1.2; Rechtsprechung z.B.: BVerfG v. 17.06.2020 - 1 BvR 1380/20).

Ob es davon Ausnahmen gibt, braucht an dieser Stelle nicht diskutiert zu werden; denkbar sind sie dann, wenn jegliche Anhörung den Sicherungszweck von vornherein vereiteln würde und wenn wohl als zusätzliche Voraussetzung es sich so verhält, dass der Erlass der Verfügung keinen nicht wiedergutzumachenden Schaden bei der Gegenseite hervorruft.

Im vorliegenden Muster wird ein Sachverhalt unterstellt, in welchem zwar rein formell eine Anhörung initiiert wurde, aber rein praktisch in vorhersehbarer Weise eine Anhörung der Antragsgegner sinnvoll nicht stattfinden kann, weil einfach die Zeit auch gemessen an den Erfordernissen des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu kurz ist.