Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten zu 1 wird der Beschluss des 30. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. April 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 4.499 €
I.
Die Beklagte zu 1 wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist.
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