I. Auf den Antrag der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer vom 02.09.2021 (Az.: 3 VK 10/21) aufgehoben.
II. Das Zuschlagsverbot nach §
III. Die Kosten des Antragsverfahrens nach §
IV. Der Streitwert wird auf bis zu 140.000,00 € festgesetzt.
I. Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren der Wiederherstellung eines Zuschlagsverbotes, nachdem die Vergabekammer dieses aufgehoben hat.
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