OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 06.03.2018
2 D 95/15.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BauR 2018, 1214
DVBl 2018, 950
ZUR 2018, 634
ZfBR 2018, 602

Wirksamkeit der Änderungen eines Flächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie; Verfahrensrechtliche Anforderungen an den Abwägungsvorgang bei der Aufstellung der Bauleitpläne

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.03.2018 - Aktenzeichen 2 D 95/15.NE

DRsp Nr. 2018/5179

Wirksamkeit der Änderungen eines Flächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie; Verfahrensrechtliche Anforderungen an den Abwägungsvorgang bei der Aufstellung der Bauleitpläne

1. Möglicher Gegenstand einer statthaften prinzipalen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog ist auch (dann allerdings allein) die in den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 6 BauGB die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen.