Wirksamkeit der Änderungen eines Flächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie; Verfahrensrechtliche Anforderungen an den Abwägungsvorgang bei der Aufstellung der Bauleitpläne
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.03.2018 - Aktenzeichen 2 D 95/15.NE
DRsp Nr. 2018/5179
Wirksamkeit der Änderungen eines Flächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie; Verfahrensrechtliche Anforderungen an den Abwägungsvorgang bei der Aufstellung der Bauleitpläne
1. Möglicher Gegenstand einer statthaften prinzipalen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1VwGO analog ist auch (dann allerdings allein) die in den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 6BauGB die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen.
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