Die Beschwerde gegen die Eintragung des Beteiligten zu 2 als Berechtigter der in dem im Betreff bezeichneten Grundbuch in der zweiten Abteilung lfd. Nr. 1 eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1 zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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