Die Rechtsverordnung über den Bebauungsplan Uhlenhorst 15 vom 22. August 2012, bekannt gemacht am 31. August 2012, wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der festgesetzten Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Wirksamkeit der Verordnung über den Bebauungsplan Uhlenhorst 15.
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