BGH - Beschluss vom 30.08.2016
I ZB 10/15
Normen:
ZPO § 321a;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 27.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 416 HKO 69/11
OLG Hamburg, vom 29.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 245/11

Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen Amtshandlungen eines später mit Erfolg abgelehnten Richters

BGH, Beschluss vom 30.08.2016 - Aktenzeichen I ZB 10/15

DRsp Nr. 2018/2928

Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen Amtshandlungen eines später mit Erfolg abgelehnten Richters

Tenor

Die Ablehnungsgesuche der Beschwerdeführer gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Büscher, die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Koch und Dr. Löffler, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schwonke und den Richter am Bundesgerichtshof Feddersen werden als unzulässig verworfen.

Die Anhörungsrügen, die Gegenvorstellung und die als Gegenvorstellung zu wertende Streitwertbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2015 werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen.

Normenkette:

ZPO § 321a;

Gründe