Die Ablehnungsgesuche der Beschwerdeführer gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Büscher, die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Koch und Dr. Löffler, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schwonke und den Richter am Bundesgerichtshof Feddersen werden als unzulässig verworfen.
Die Anhörungsrügen, die Gegenvorstellung und die als Gegenvorstellung zu wertende Streitwertbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2015 werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen.
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