Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.08.2011 - 2/17 O 12/09 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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