Der am 15. November 2014 und erneut am 26. November 2016 bekannt gemachte Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "GE/MI K. Deckblatt 4" der Stadt M. ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 1 tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Die Beigeladenen zu 2 bis 6 tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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