Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen
BGH, Urteil vom 09.01.1997 - Aktenzeichen VII ZR 48/96
DRsp Nr. 1997/2954
Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen
»a) § 31 Abs. 2 1. Halbs. HOAI ist mangels Ermächtigung nichtig, soweit die Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen davon abhängig gemacht wird, daß sie "schriftlich" und "bei Auftragserteilung" getroffen worden sind. b) Der Anwendungsbereich von § 31HOAI ist nicht auf den Fall beschränkt, daß ein Architekt oder Ingenieur neben preisrechtlich gebundenen Leistungen auch solche der Projektsteuerung übernimmt.«