LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.06.2009
10 Sa 195/09
Normen:
BRTV-Bau § 7 Nr. 4.5;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 22.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2941/07

Zahlung einer Auslösung bei Arbeit auf auswärtiger Baustelle um Baugewerbe

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 195/09

DRsp Nr. 2009/18982

Zahlung einer Auslösung bei Arbeit auf auswärtiger Baustelle um Baugewerbe

1. Zu den Tagen einer Wochenendheimfahrt, an denen der Anspruch des auf einer auswärtigen Baustelle ohne tägliche Heimfahrt eingesetzten Arbeitnehmers auf Auslösung gemäß § 7 Nr. 4.5 BRTV des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe entfällt, zählen nur die vollen Tage, an denen sich der Arbeitnehmer zu Hause aufgehalten und deshalb keine arbeitsbedingten Mehraufwendungen gehabt hat (Im Anschluss an BAG vom 26.05.1998 - 3 AZR 171/97, dokumentiert bei juris). 2. Deshalb bleibt der Anspruch auf Auslösung für solche Sonntage bestehen, an denen der Arbeitnehmer im Verlaufe des Sonntags die Rückreise zu der auswärtigen Baustelle angetreten hat, um am Ort der Baustelle zu übernachten.

Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 22.01.2009 - 2 Ca 2941/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BRTV-Bau § 7 Nr. 4.5;

Tatbestand: