BVerwG - Urteil vom 23.05.1980
IV C 62.77; IV C 73.77
Normen:
BBauG § 128 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BauR 1981, 65
BBauBl 1981, 361
BRS 43 Nr. 42
Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 26
DÖV 1980, 834
DRsp V(527)243c
KStZ 1980, 230
VwRspr 32, 716
ZKF 1981, 233
Vorinstanzen:
I. VG Ansbach - Urteile vom 22.04.1975 - AN 1803 - I/74 - AN 1812-I/74,
II. VGH Bayern - Urteile vom 04.04.1977 - 106 VI 75 - 113 IV 75,

Zeitpunkt der Bereitstellung im Erschließungsbeitragsrecht

BVerwG, Urteil vom 23.05.1980 - Aktenzeichen IV C 62.77; IV C 73.77

DRsp Nr. 1996/15917

Zeitpunkt der Bereitstellung im Erschließungsbeitragsrecht

Für den "Zeitpunkt der Bereitstellung" im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 2 BBauG ist das gemeindliche Handeln maßgebend, durch das erstmalig die Verwendung der Flächen für die Erschließungsanlage erkennbar wird.

Bereitgestellt i.S. des § 128 Abs. 1 Satz 2 wird ein Grundstück der Gemeinde durch ein gemeindliches Handeln, durch das erstmals die Verwendung der Fläche für die Erschließungsanlage erkennbar wird. Der Zeitpunkt liegt meistens vor der Ausmessung und Abschreibung der Fläche.

Normenkette:

BBauG § 128 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I.

Die Kläger sind Eigentümer je eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Fl.Nr. ... und ... bzw. Fl.Nr. ... der Gemarkung G bei Sch. Die Grundstücke liegen an der W-E-Straße. Die Beklagte hat diese Straße hergestellt und zunächst 1973 im Wege der Kostenspaltung Teilbeiträge hierfür erhoben. Der Grunderwerb erstreckte sich über längere Zeit. Jeweils mit Bescheid vom 13. Juni 1974 verlangte sie Erschließungsbeiträge für den Grunderwerb im Abschnitt F-/S Straße, und zwar vom Kläger zu 1) 2 722,53 DM und vom Kläger zu 2) 2 233,68 DM.