Zu §§ 1, 4 Abs. 2, 4 HOAI (2002)

Zu §§ 1, 4 Abs. 2, 4 HOAI (2002)HOAI -Mindestsatz bei "entgeltlicher Akquise" des Architekten

BGH, Urt. v. 16.03.2017 - VII ZR 35/14 BauR 2017, 1059 = IBR 2017, 204 = MDR 2017, 512

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob für Akquisitionstätigkeiten des Architekten ein Entgelt unterhalb der Mindestsätze der HOAI vereinbart werden kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Die akquisitorische Tätigkeit eines Architekten ohne vertragliche Bindung begründet einen Vergütungsanspruch nicht. Die vergütungsfreie akquisitorische Phase endet, sobald eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Für die hiervon erfassten Leistungen kann der Architekt grundsätzlich eine Vergütung nach den Mindestsätzen der HOAI verlangen, wenn und soweit seine Leistungen von den Leistungsbildern der HOAI 2002 erfasst sind.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: