Zu §§ 133, 157 BGB; § 2 Abs. 6 VOB/B

Vergütung von Besonderen Leistungen gemäß VOB/CBGH, Beschl. v. 10.04.2014 - VII ZR 144/12 IBR 2014, 328

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

wann Besondere Leistungen gemäß VOB/C zusätzlich vergütet werden.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Enthält die Leistungsbeschreibung nach einer Unterposition einen Vermerk, wonach in die "Positionen dieses Unterloses" bauzeitliche Verbaue einzurechnen sind, und folgen sodann weitere (Unter-)Positionen, ohne dass die Verbaue darin erneut erwähnt werden, kann für ihre Ausführung keine zusätzliche Vergütung verlangt werden. Das gilt auch dann, wenn es sich bei den Verbaumaßnahmen um Besondere Leistungen im Sinne der VOB/C handelt.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: