Zu §§
BGH, Urt. v. 20.08.2009 - VII ZR 205/07 BauR 2009,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu
der Frage, bis wann ein Auftragnehmer bei einem
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. | Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Bauleistung abgenommen ist und der Auftragnehmer die Schlussrechnung gestellt hat (Bestätigung von BGH, Urt. v. 15.04.2004 - VII ZR 471/01, IBR 2004, |
2. | Gleiches gilt, wenn die Abnahme erfolgt ist, die Leistung des Auftragnehmers fertiggestellt ist und die Frist abgelaufen ist, binnen derer der Auftragnehmer gem. § |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
1. | Nach Auffassung des BGH hat der AG einen Anspruch, möglichst zügig nach Fertigstellung der Leistung eine endgültige Abrechnung zu erhalten. § |
2. |
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