Zu § 642 BGB

Zu § 642 BGBVoraussetzungen an ein Privatgutachten für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen Baubehinderung

KG, Beschl. v. 13.02.2009 - 7 U 86/08IBR 2010, 437

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

den Anforderungen an ein Privatgutachten, mit dem ein Entschädigungsanspruch gem. § 642 BGB wegen Baubehinderung geltend gemacht wird.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Ein Privatgutachten ist nicht geeignet, einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 642 BGB wegen Baubehinderung darzulegen, wenn daraus nicht die Konsequenz gezogen wird, bestimmten Behinderungen bestimmte Verzögerungsfolgen zuzuordnen."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

Zur Begründung eines Mehrkostenerstattungsaufwands von 1,4 Mio. Euro wegen behaupteter Bauzeitverlängerung und durchgeführter Beschleunigungsmaßnahmen legt der Auftragnehmer ein Privatgutachten vor, in dem die pauschalen Sollzeiten den pauschalen Istzeiten gegenübergestellt werden. Die Differenz wird dann mit den berechneten Werten multipliziert. In keinem Punkt wird jedoch in diesem Gutachten differenziert dargestellt,

welche Behinderungen welche Verzögerungen zur Folge hatten,

welche Maschinen und Arbeitskräfte davon betroffen waren und

warum diese nicht anderweitig eingesetzt werden konnten.