Zu § 642 BGB i.V.m. §
BGH, Urt. v. 20.04.2017 - VII ZR 194/13 IBR 2017,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob dem Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung während der Bauzeit obliegt, bei außergewöhnlich ungünstigen Witterungseinflüssen für Witterungsschutz zu sorgen.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Es ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen keine dem Auftraggeber obliegende erforderliche Mitwirkungshandlung im Sinne des § 642 BGB, während der Dauer des Herstellungsprozesses außergewöhnlich ungünstige Witterungseinflüsse auf das Baugrundstück in Form von Frost, Eis und Schnee, mit denen nicht gerechnet werden musste, abzuwehren.
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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