Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Potsdam - Grundbuchamt - vom 16. April 2018 wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind in Form von Wohnungs- und Teileigentum alleinige Eigentümer der am G... gelegenen Katasterparzellen (a...), (b...), (c...) und (d...) der Flur 23 der Gemarkung B... . Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 26. Oktober 2017 verkauften sie das im September 2014 gebildete Wohnungs- und Teileigentum an den Beteiligten zu 3 zu einem Kaufpreis von 7.500.000,00 €.
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