wird die Beschwerde des Klägers gegen den (vorläufigen) Streitwertbeschluss des Landgerichts Neuruppin vom 10.08.2020 als unzulässig verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Neuruppin ist unzulässig. Gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung ist ein originäres Rechtsmittel nicht gegeben.
1. Die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde richtet sich nach §
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