Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 4. Juni 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die im Beschluss angeordnete Kostenpflicht sowie die Geschäftswertfestsetzung entfallen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.800 € festgesetzt.
I.
Mit notariellem Vertrag vom 8.2.2013 veräußerte die Beteiligte zu 1 an die Beteiligte zu 2, ihre Tochter, folgenden auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt vorgetragenen Grundbesitz:
FlSt. xxx: Wohnhaus, Hofraum, Garten zu 371 m2
FlSt. xxx: Garage, Hof- und Gebäudefläche zu 16 m2,
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