Zulässigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen in Hofnähe in einem Umlegungsverfahren
BGH, vom 10.11.1983 - Aktenzeichen III ZR 131/82
DRsp Nr. 1996/14172
Zulässigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen in Hofnähe in einem Umlegungsverfahren
Für die Umlegung gelten die Verfassungsgrundsätze des geringstmöglichen Eingriffs und der Verhältnismäßigkeit. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche in Hofnähe bedarf wegen der Auswirkungen auf den Betrieb besonderer Rechtfertigung, ggf. ist die Aussiedlung des Betriebs zu prüfen.