Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.09.2019 (
die Beklagte unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen am gesetzlichen Vertreter, verurteilt, es zu unterlassen, geschäftlich handelnd Teamsportbekleidung mit vier in einer Reihe angeordneten Würfeln wie nachfolgend abgebildet zu vertreiben:
2.die Beklagte verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen,
2.1 in welchem Umfang sie Handlungen gemäß Ziffer 1 vorgenommen hat und zwar unter Vorlage von geordneten Verzeichnissen einschließlich zugehöriger Belege, aus welchen - gegliedert nach Kalendermonaten - Werbeaufwand (unter Nennung der Art der Werbeträger, der Auflage, der Erscheinungszeit, des Verbreitungsraums und der Werbekosten), Lieferzeiten, Lieferorte, Liefermengen und Umsätze sowie Gewinn ersichtlich sind,
3. 4. 5. 6. 7. 8.
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