Der Antrag der Kläger, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 24. September 2008 -
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5. 000,- EUR festgesetzt.
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Ihre innerhalb der Antragsbegründungsfrist vorgebrachten, den Prüfungsumfang des Senats begrenzenden (§
1.
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