Die als sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu behandelnde Verpflichtungsklage gegen die Unterlassung der Vergabekammer, die Vergabeakten der Antragsgegnerin zu beschlagnahmen, wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (einschließlich der Kosten vor dem Verwaltungsgericht Köln) trägt die Antragstellerin.
I.
Die Antragstellerin hat vor der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln u.a. ein Vergabenachprüfungsverfahren gegen die Antragsgegnerin eingeleitet (VK VOL 22/2008). Die Antragstellerin ist der Auffassung, die Antragsgegnerin habe entgegen §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|